Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das in 2020 verabschiedete GEG macht Vorgaben zur Energienutzung und zum Energieverbrauch neuer und bestehender Gebäude. Eine weitere Änderung wurde am 1.01.2023 eingeführt.

Das Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine möglichst hohe Energiesparsamkeit und die Nutzung erneuerbarer Energien bei bestehenden Gebäuden und Neubauten. Das in 2020 verabschiedete Gesetz definiert dazu Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude, die private sowie öffentliche Gebäude betreffen.

Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das GEG enthält Vorgaben, die für jeden Bauherrn und Immobilienbesitzer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise der maximale Energiebedarf eines Gebäudes, Dämmung, Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, Voraussetzungen für die Verwendung fossiler Brennstoffe, Energieausweise und mehr.

Seit Anfang 2023 darf der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch 55 % (bisher: 75 %) des Referenzgebäudes betragen.


Hier erfahren Sie mehr über das GEG:

Eine kurze Einführung in das GEG vom BMI:
www.bmwsb.bund.de
Eine umfangreiche und gut lesbare Darstellung der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de
Der Original Gesetzestext:
www.bgbl.de

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